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Page 54 — Dokumente: Protokoll 22. März 2023 — Traktanden 4.4–4.6
Regimo Basel AG / Protokoll 22. März 2023 — Seite 6
4.4 Sanierung Kanalisation UG und Brandschutz – Gemäss Kostenzusammenstellung Clar / Compani
Frau Compani informiert die Anwesenden, dass vor ca. 2 bis/3 Jahren die Leitungen mit Kameras geprüft wurden. Sie sind Stellenweise undicht. Der Schlammsammler muss ersetzt werden, was mit einem hohen Aufwand verbunden ist und dauert mind. 6-8 Wochen. Diese Sanierung kann nicht bei der Wasserschaden-versicherung angemeldet werden, da es nichts damit zu tun hat.
Nach Rücksprache mit den Eigentümern Herr Müller und Herr Matter sowie der Architektin Frau Compani ist es aktuell noch nicht nötig, die Sanierung der Kanalisation im Untergeschoss vorzunehmen – es sollte gemacht werden, kann aber aufgeschoben werden. Es gibt keinen zeitlichen Druck wie auch keine Verpflichtung und es entstehen keine weiteren Kosten, wenn zugewartet wird. Zudem handelt es sich auch nicht um eine Wasserverschwendung, da nur das Abwasser im Untergeschoss betroffen ist.
Es wird empfohlen, diese Sanierung erst im 2024/2025 zu einzuplanen. Die Sanierungsmethoden erweitern sich auch immer wieder und können Kosten einsparen.
Von den Sanierungsarbeiten betroffen sind die Nasszellen der Arztpraxis, welche partiell aufgerissen werden müssen. Die Schwimmhallendecke ist ebenfalls betroffen.
Die Sanierung der Kanalisation und Brandschutz wird vertagt als Traktandum für 2024/2025.
4.4.1 Finanzierung Kanalisation UG und Brandschutz
Aufgrund des Entscheides, dass die Sanierung als Traktandum auf die Stockwerkeigentümer-Versammlung 2024/2025 aufgeschoben wird, ist die Abstimmung über die Finanzierung zum jetzigen Zeitpunkt hinfällig.
4.5 Unterschrift der Werkverträge – Unterschriftenregelung
Die neuen Werkverträge, welche durch die Sanierungen entstehen, müssen von den Eigentümern unterzeichnet werden. Der Vorsitzende schlägt einfachheitshalber vor, dass zwei Personen gewählt werden sollen, die jegliche Werkverträge für die Gemeinschaft eigenständig unterzeichnen können. Herr D. Lengacher empfiehlt, dass genannten– Herren Matter und Herr Müller - die berechtigten Personen sein sollen.
://: Die Eigentümer stimmen mit 11 Ja-Stimmen zu 1 Nein-Stimme bei 1 Enthaltung, dass die beiden Ausschussmitglieder die neuen Werkverträge gemeinsam unterzeichnen können.
4.6 Sanierung 2. Teil Dachbelag (hofseitig) – Offerte Fa. Reneba GmbH, Basel, CHF 13'749.85
Die Sanierung des 1. Teils wurde Ende letzten Jahres erfolgreich umgesetzt. Es wurde noch gewünscht, die andere Seite ebenfalls zu machen. Kosten ca. CHF 13'000.-. Der Vorsitzende erläutert, dass dieses Anliegen aufgrund Zeitdruck nicht im Detail geprüft werden konnte.
Der Vorsitzende fragt in die Runde, ob es bei den Eigentümern jetzt Bedarf ist oder ob es vertagt werden kann. Da es sich um keinen technischen Mangel handelt und kein Schaden vorhanden ist, wird dieses Traktandum auf 2025 vertragt.