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Page 51 — Dokumente: Protokoll 22. März 2023 — Traktanden 14.1

Regimo Basel AG / Protokoll 22. März 2023 — Seite 3

TRAKTANDUM 1 — Begrüssung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Vertreten sind 13 von 15 Eigentümern, dies entspricht einer Wertquote von 871/1000.

Die Einberufung der Sitzung erfolgte fristgerecht.

Der Vorsitzende, Herr D. Lengacher, erklärt die Versammlung nach Gesetz und Reglement für beschlussfähig.

Die an der Versammlung gefassten Beschlüsse sofern diese nicht einstimmig erfolgten werden rechtskräftig, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen, nachdem von ihnen Kenntnis genommen, beim Richter angefochten werden.

TRAKTANDUM 2 — Genehmigung des Protokolls der ordentlichen Versammlung vom 29. Juni 2022

Gegen Form und Inhalt des Protokolls wurden innerhalb der dreissig Tage keine Einwände erhoben.

://: Das Protokoll wird einstimmig genehmigt.

TRAKTANDUM 3 — Bestätigung Ausschussmitglieder / Revisorat

Die Herren Matter und Herr Shali wurden bei der letzten ordentlichen Versammlung zu den neuen Ausschussmitgliedern und gewählt. Aufgrund vermehrter, fehlender Aktivität und Abwesenheit von Herrn Shali, fragt der Vorsitzende ihn an, ob er weiterhin als Ausschussmitglied/Revisor tätig sein möchte.

Herr Shali bestätigt in die Runde, dass er sein Amt weiter wahrnehmen möchte und in Zukunft aktiver und auch anwesend sein wird.

TRAKTANDUM 4 — Anträge Verwaltung

4.1 Sanierung der Heizanlage Gemäss Kostenzusammenstellung Clar / Compani

Die Sanierung der Heizanlage war bei der Versammlung vom 29. Juni 2022 bereits Thema. Es wurden seither angepasste Offerten eingeholt und weitere Abklärungen getroffen. Frau Compani erläutert, dass eine gute Offerte der Firma Grieder für CHF 94'000.- vorliegt. Sie empfiehlt, die Sanierung mit dieser Unternehmung vorzunehmen und die Arbeiten schnellstmöglich zu vergeben. Frau Compani begründet, dass die Lieferung länger geht und der Einbau noch im Herbst erfolgen soll, damit die Heizung im Winter wieder sauber läuft. Sie informiert, dass die Arbeiten im Untergeschoss stattfinden und daher nur kleine Lärmimmissionen zu erwarten sind.

Herr B. Negroni erkundigt sich bei Frau Compani, ob ein Förderbeitrag von CHF 20'000.- geltend gemacht werden kann. Herr R. Müller ergreift das Wort und orientiert die Eigentümer, dass bei einem eins zu eins Ersatz, in diesem Fall das Ersetzen der bestehenden Fernwärme-Heizanlage zu Fernwärme, keine Förderbeiträge geltend gemacht werden können.

://: Die Eigentümer stimmen mit 12 Ja-Stimmen zu 1 Nein-Stimme bei 0 Enthaltungen für die Genehmigung der Offerte und des Vorgehens.