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Page 38 — Dokumente: Protokoll — Traktandum 6.1 (Sanierung Fassade/Dach)
Regimo Basel AG / Protokoll — Seite 4
Zusammen mit den Ausschussmitgliedern hat sie sich Gedanken um weitere Sanierungsschritte gemacht. Es liegt ein Sanierungsbericht vor, welche etwa 15 Jahre alt ist. Damals wurde schon zu einer energetischen Sanierung von Dach und Fassade geraten.
Frau Compani hat nun die Kosten sowie die möglichen Subventionen für eine Sanierung abgeklärt. Die Kosten aller Sanierungsschritte übersteigen jedoch den aktuellen Stand des Erneuerungsfonds deutlich. Der Beginn der Sanierung ist aufgrund der aktuellen finanziellen Mittel frühestens in 3 Jahren möglich.
Die Sanierung würde in drei Etappen erfolgen:
Die erste Etappe wäre die Dachsanierung, wobei entschieden werden müsste, ob mit oder ohne Photovoltaik-Anlage. Eine solche Anlage würde nochmals etwa CHF 100'000 kosten, wobei Subventionen von ca. CHF 15'000 bis CHF 20'000 beantragt werden könnten. Die effektiven Kosten für die Photovoltaik-Anlage lägen dann etwa bei CHF 80'000 zulasten der STWE-Gemeinschaft.
Die zweite und dritte Etappe wären die Sanierung der Fassade hinten und vorne. Die Kosten für alle drei Etappen belaufen sich auf etwa CHF 500'000 bis CHF 600'000 inkl. Subventionen.
Aktuell gibt es eine Stelle an der Fassade, bei der Wasser eindringt. Dies muss jetzt gemacht werden. Die Kosten dafür betragen ca. CHF 12'000 – CHF 15'000 (über die laufende Rechnung).
Frau Compani erklärt, dass für die Sanierung eine Baueingabe notwendig ist. Dabei könnten Auflagen gemacht werden, welche z.B. den Erdbebenschutz oder Schadstoffgutachten betreffen könnten. Bei einer energetischen Sanierung muss wahrscheinlich kein Erdbebenschutz gemacht werden, dies ist aber nicht sicher. Und um Subventionen zu erhalten, muss ein energetisches Gutachten vorliegen.
Diese Angaben sind heute rein informativ, weil die finanziellen Mittel für diese Sanierungsschritte noch nicht vorhanden sind. Für die Planung wurden die ungefähren Kosten unter Berücksichtigung der möglichen Subventionen pro Etappe abgeklärt:
- Dachsanierung: CHF 300'000 bis CHF 330'000 inkl. PV-Anlage von ca. CHF 98'000
- Sanierung Rückfassade: CHF 135'000 bis CHF 140'000
- Sanierung Vorderfassade: CHF 125'000 bis CHF 130'000
Es wird gefragt, was die Sanierung beinhaltet. Frau Compani erklärt, dass eine einfache Sanierung vorgesehen ist, wobei an den Fassaden über den Bestand isoliert wird. Dies ist das Minimum, was machbar ist. Die Fenster bleiben bestehen, weil diese vor etwa 10 Jahren saniert wurden. Die Storen würden bei der Fassadensanierung erneuert, wobei die Storen auf der Strassenflucht dann nicht mehr zurückversetzt wären.
Wenn alle drei Etappen gleichzeitig beantragt werden, dann wäre es evtl. möglich, mehr Subventionen zu erhalten.
Es wird nach dem Grund gefragt, weshalb die Reihenfolge der Etappen wie erwähnt gewählt wurde und ob für mehrere Etappen dasselbe Gerüst verwendet werden kann. Frau Compani erläutert, dass das Gerüst für die Dachsanierung die Fassaden wieder beschädigen würde und deshalb die Dachsanierung als erste Etappe ausgeführt werden sollte. Das Gerüst könnte nur stehen bleiben, wenn alle Etappen direkt nacheinander gemacht würden. Weil die finanziellen Mittel dafür nicht vorhanden sind, ist dies wahrscheinlich nicht machbar.
Herr van de Meerendonk fragt, ob die Dachwohnung für die Dachsanierung zugänglich sein muss. Frau Compani antwortet, dass dies nicht nötig ist, weil der Zugang über das Gerüst erfolgt.
Es wird gefragt, weshalb die Sanierung geplant wird. Frau Compani erläutert, dass die Planung wegen des schlechten Zustands erfolgt und nicht aus rechtlichen Gründen. Zu einer Dach- oder Fassadensanierung kann man nicht gezwungen werden. Aktuell gibt es auch keine Pflicht zum Einbau einer PV-Anlage, da die Liegenschaft über eine Fernwärmeheizung verfügt.